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Anchor Rechtsanwälte

Das Wichtigste vorweg: Auf Sondersituationen fokussierte Kanzlei mit betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Doppelkompetenz.

HauptsitzMünchen
Weitere StandorteStuttgart, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Leipzig, Nürnberg
SchwerpunkteInsolvenzverwaltung, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Distressed M&A, Restrukturierung
Websitewww.anchor.eu

Über die Kanzlei

Anchor Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Schwerpunkt Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung. Kernkompetenz ist die Fortführung des Geschäftsbetriebs in der Krise. Anchor nutzt alle Instrumente der Insolvenzordnung, darunter Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, und berät sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich. Die Kanzlei ist an mehreren Standorten in Deutschland präsent und Teil des internationalen Netzwerks GRIP.

Praktische Bedeutung

Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Leipzig, Nürnberg.

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren
  • Distressed M&A
  • Restrukturierung
Wichtig

Die rechtzeitige Antragstellung schützt Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wer entscheidet über die Fortführung des Unternehmens?

Über Fortführung oder Stilllegung entscheidet maßgeblich die Gläubigerversammlung, unterstützt und überwacht durch einen etwaigen Gläubigerausschuss. Der Insolvenzverwalter bereitet die Entscheidung vor und setzt sie um.

Was ist eine Fortführungsprognose?

Die Fortführungsprognose ist die Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Bei positiver Prognose liegt trotz bilanzieller Unterdeckung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung befreit eine natürliche Person nach dem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase von den verbliebenen Schulden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.