Zum Inhalt springen

StaRUG

Schnell erklärt: Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen - vorinsolvenzliche Sanierung.

Was der Begriff bedeutet

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) schuf zum Jahr 2021 einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen. Es ermöglicht Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren, etwa durch einen Restrukturierungsplan, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger wirken kann. Ziel ist es, Sanierungen früher und ohne das Stigma der Insolvenz zu ermöglichen. Das StaRUG setzt die europäische Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht um.

Weiterführende Begriffe

Verstehen lässt sich der Begriff am besten im Zusammenspiel mit verwandten Themen.

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit — Zustand, in dem Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich eintreten wird - Zugang zu Sanierungsinstrumenten.
  • Restrukturierung — Umfassende Neuordnung eines Unternehmens in finanzieller, operativer oder rechtlicher Hinsicht.
  • Schutzschirmverfahren — Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter dem Schutz des Gerichts nach § 270d InsO.
  • Eigenverwaltung — Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet.
Kurz erklärt

Wer als Unternehmen früh berät, behält mehr Gestaltungsspielraum: In der Eigenverwaltung bleibt das Management handlungsfähig.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.

Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?

Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten wie die Verfahrenskosten zu decken. Der Verwalter muss dies anzeigen; die einfachen Insolvenzgläubiger gehen dann in der Regel leer aus.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Kann ein insolventes Unternehmen weitergeführt werden?

Ja. Über einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung oder eine übertragende Sanierung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Ziel vieler Verfahren ist der Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze statt der Zerschlagung.