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Eigenverwaltung

In einem Satz: Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet.

So ist der Begriff definiert

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung des schuldnerischen Unternehmens die Verfügungsgewalt und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst, statt dass ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Eigenverwaltung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Die Eigenverwaltung wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann. Sie ist ein zentrales Instrument der sanierungsorientierten Insolvenz.

Verwandte Begriffe

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.

  • Sachwalter — Überwachungsorgan in der Eigenverwaltung anstelle eines Insolvenzverwalters.
  • Schutzschirmverfahren — Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter dem Schutz des Gerichts nach § 270d InsO.
  • Insolvenzplan — Instrument zur individuellen Regelung der Insolvenzbewältigung, oft zur Sanierung.
  • StaRUG — Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen - vorinsolvenzliche Sanierung.
Kurz erklärt

Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Auf den Insolvenzantrag folgt das Eröffnungsverfahren, dann die Eröffnung mit Bestellung des Verwalters, die Anmeldung und Prüfung der Forderungen und schließlich die Verwertung und quotale Verteilung an die Gläubiger oder ein Insolvenzplan.

Was ist ein Absonderungsrecht?

Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Bei juristischen Personen muss der Antrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Ein verspäteter Antrag kann als Insolvenzverschleppung strafbar sein.