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Insolvenzverwalter in Berlin

Schnell erklärt: 7 im Verzeichnis geführte Insolvenzkanzleien sind in Berlin mit einem Standort vertreten.

Für den Wirtschaftsraum Berlin führt dieses Verzeichnis die spezialisierten Insolvenzkanzleien mit einem dortigen Standort auf.

Kanzleien mit Standort in Berlin

Praktische Bedeutung

Mit einem Standort in Berlin vertreten sind PLUTA Rechtsanwalts GmbH, SGP Schneider Geiwitz, Schultze & Braun, BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, GÖRG Insolvenzverwaltung, Anchor Rechtsanwälte und White & Case (Restrukturierung & Insolvenz). Fachlich decken die Kanzleien vor Ort unter anderem Insolvenzverwaltung, Sanierung, Restrukturierung und Eigenverwaltung ab.

Wer früh handelt, gewinnt Spielraum: Die Beraterwahl steht dem Unternehmen offen, die Verwalterauswahl bleibt Sache des Gerichts. Wie die Auswahl eines Insolvenzverwalters abläuft, erklärt der Ratgeber Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?.

Kurz erklärt

Fachverbände wie der VID und Verzeichnisse helfen, spezialisierte Kanzleien nach Standort und Schwerpunkt zu finden.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.

Kann ich mir meinen Insolvenzverwalter selbst aussuchen?

Nein. Die Auswahl trifft das Insolvenzgericht. Bei größeren Verfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss einen Vorschlag machen, an den das Gericht weitgehend gebunden ist, wenn er einstimmig eine geeignete Person benennt.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.