Insolvenzverschleppung
Kurz gesagt: Strafbare Verzögerung eines gebotenen Insolvenzantrags.
Worum es geht
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn die Geschäftsleitung einer insolvenzreifen Gesellschaft den gesetzlich gebotenen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen, gestellt werden. Die Insolvenzverschleppung ist strafbar und kann zu persönlicher Haftung der Geschäftsführer führen. Sie ist einer der häufigsten Haftungsfälle in der Unternehmenskrise.
Angrenzende Themen
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit weiteren Konzepten des Insolvenzrechts.
- Insolvenzantrag — Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
- Zahlungsunfähigkeit — Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
- Überschuldung — Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.
- Fortführungsprognose — Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann.
Die rechtzeitige Antragstellung schützt Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist eine Eigenverwaltung?
Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.
Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der zentrale Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren und wird anhand einer Liquiditätslücke geprüft.
Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?
In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.