Zum Inhalt springen

Zahlungsunfähigkeit

Auf den Punkt: Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.

So ist der Begriff definiert

Zahlungsunfähigkeit ist der zentrale Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Sie liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. In der Praxis wird sie anhand einer Liquiditätslücke geprüft: Kann der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten über einen bestimmten Zeitraum nicht begleichen, gilt er als zahlungsunfähig. Von ihr abzugrenzen ist die bloße Zahlungsstockung, eine nur vorübergehende Liquiditätslücke.

Verwandte Begriffe

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit — Zustand, in dem Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich eintreten wird - Zugang zu Sanierungsinstrumenten.
  • Überschuldung — Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.
  • Insolvenzantrag — Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
Wichtig

Frei wählbar ist der Sanierungsberater vor der Antragstellung, nicht der Insolvenzverwalter im Verfahren.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel bis zu drei Monate, um unter Schutz vor Vollstreckungen einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.

Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?

Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten wie die Verfahrenskosten zu decken. Der Verwalter muss dies anzeigen; die einfachen Insolvenzgläubiger gehen dann in der Regel leer aus.