Schutzschirmverfahren
Auf den Punkt: Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter dem Schutz des Gerichts nach § 270d InsO.
Worum es geht
Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Sanierungsverfahren, das dem Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit offensteht. Unter dem Schutz des Gerichts erhält das Unternehmen in der Regel bis zu drei Monate Zeit, um in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur Sanierung auszuarbeiten. Ein vom Schuldner vorgeschlagener Sachwalter überwacht das Verfahren. Das Schutzschirmverfahren gilt als Instrument der frühzeitigen, eigenverantwortlichen Sanierung.
Angrenzende Themen
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit weiteren Konzepten des Insolvenzrechts.
- Eigenverwaltung — Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet.
- Sachwalter — Überwachungsorgan in der Eigenverwaltung anstelle eines Insolvenzverwalters.
- Insolvenzplan — Instrument zur individuellen Regelung der Insolvenzbewältigung, oft zur Sanierung.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit — Zustand, in dem Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich eintreten wird - Zugang zu Sanierungsinstrumenten.
Die rechtzeitige Antragstellung schützt Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung.
Häufige Fragen
Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG schuf 2021 einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen. Es ermöglicht Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren, etwa über einen Restrukturierungsplan.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Bei juristischen Personen muss der Antrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Ein verspäteter Antrag kann als Insolvenzverschleppung strafbar sein.
Was kostet ein Insolvenzverfahren?
Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und Vergütung des Verwalters) werden vorrangig aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse dafür nicht aus, kann das Gericht die Eröffnung mangels Masse ablehnen.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.