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Insolvenzverwalter in Nürnberg

In einem Satz: 5 im Verzeichnis geführte Insolvenzkanzleien sind in Nürnberg mit einem Standort vertreten.

Der Standort Nürnberg taucht in den Kanzlei-Profilen dieses Verzeichnisses mehrfach auf. Welche Häuser hier ein Büro führen, zeigt die Übersicht.

Kanzleien mit Standort in Nürnberg

Praktische Bedeutung

Mit einem Standort in Nürnberg vertreten sind SGP Schneider Geiwitz, Schultze & Braun, Anchor Rechtsanwälte, POHLMANN HOFMANN und Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen. Fachlich decken die Kanzleien vor Ort unter anderem Insolvenzverwaltung, Restrukturierung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ab.

Ein Standort in der Stadt bedeutet nicht automatisch eine Bestellung in dortigen Verfahren, maßgeblich ist die Entscheidung des Gerichts. Wie die Auswahl eines Insolvenzverwalters abläuft, erklärt der Ratgeber Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?.

Praxis-Hinweis

Fachverbände wie der VID und Verzeichnisse helfen, spezialisierte Kanzleien nach Standort und Schwerpunkt zu finden.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Kann ich mir meinen Insolvenzverwalter selbst aussuchen?

Nein. Die Auswahl trifft das Insolvenzgericht. Bei größeren Verfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss einen Vorschlag machen, an den das Gericht weitgehend gebunden ist, wenn er einstimmig eine geeignete Person benennt.

Was ist ein Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger, unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Ausschuss eingesetzt werden, der bei der Auswahl des Verwalters mitwirkt.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.

Kann ein insolventes Unternehmen weitergeführt werden?

Ja. Über einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung oder eine übertragende Sanierung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Ziel vieler Verfahren ist der Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze statt der Zerschlagung.