Restschuldbefreiung
In einem Satz: Befreiung einer natürlichen Person von den nicht beglichenen Restschulden nach dem Verfahren.
So ist der Begriff definiert
Die Restschuldbefreiung ermöglicht es einer natürlichen Person, nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens und einer anschließenden Wohlverhaltensphase von den verbliebenen, nicht beglichenen Schulden befreit zu werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt, etwa einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Sie gibt überschuldeten Privatpersonen und Selbstständigen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Verwandte Begriffe
Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.
- Wohlverhaltensphase — Zeitraum, in dem der Schuldner Obliegenheiten erfüllen muss, um Restschuldbefreiung zu erlangen.
- Regelinsolvenz — Das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige.
- Insolvenzverfahren — Gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners.
Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.
Häufige Fragen
Zu diesem Thema werden häufig folgende Fragen gestellt.
Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?
In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.
Wer sind die größten Insolvenzverwalter in Deutschland?
Zu den bundesweit bekanntesten und verfahrensstärksten Adressen zählen unter anderem PLUTA, SGP Schneider Geiwitz und Schultze & Braun sowie die Insolvenzpraxen großer Wirtschaftskanzleien. Fachmedien wie die WirtschaftsWoche veröffentlichen dazu regelmäßig Rankings.
Was ist eine Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung befreit eine natürliche Person nach dem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase von den verbliebenen Schulden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.
Kann ein insolventes Unternehmen weitergeführt werden?
Ja. Über einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung oder eine übertragende Sanierung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Ziel vieler Verfahren ist der Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze statt der Zerschlagung.