Insolvenzverfahren
In einem Satz: Gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners.
Definition und Einordnung
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich geordnetes Verfahren, das der gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers vom zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) eröffnet. Ziel ist entweder die bestmögliche Verwertung des Vermögens und Verteilung an die Gläubiger oder der Erhalt des Unternehmens durch einen Insolvenzplan. Geregelt ist das Verfahren in der Insolvenzordnung (InsO).
Im Zusammenhang
Diese Begriffe helfen, den Zusammenhang im Insolvenzrecht zu erfassen.
- Regelinsolvenz — Das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige.
- Insolvenzantrag — Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
- Insolvenzverwalter — Vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
- Eigenverwaltung — Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen Sanierungsinstrumente wie Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG offen, solange früh gehandelt wird.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wer sind die größten Insolvenzverwalter in Deutschland?
Zu den bundesweit bekanntesten und verfahrensstärksten Adressen zählen unter anderem PLUTA, SGP Schneider Geiwitz und Schultze & Braun sowie die Insolvenzpraxen großer Wirtschaftskanzleien. Fachmedien wie die WirtschaftsWoche veröffentlichen dazu regelmäßig Rankings.
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz haften?
Eine persönliche Haftung droht vor allem bei verspätetem Insolvenzantrag (Insolvenzverschleppung) oder bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Rechtzeitiges Handeln und fachkundige Beratung sind daher entscheidend.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Auf den Insolvenzantrag folgt das Eröffnungsverfahren, dann die Eröffnung mit Bestellung des Verwalters, die Anmeldung und Prüfung der Forderungen und schließlich die Verwertung und quotale Verteilung an die Gläubiger oder ein Insolvenzplan.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Dauer variiert stark, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, je nach Größe und Komplexität. Bei natürlichen Personen schließt sich an das Verfahren die Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung an.