Glossar: Fachbegriffe des Insolvenzrechts
Von Zahlungsunfähigkeit über StaRUG und Eigenverwaltung bis zur Restschuldbefreiung: Die wichtigsten Begriffe rund um Insolvenz, Sanierung und Restrukturierung, verständlich erklärt.
Verfahren
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Zustand, in dem Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich eintreten wird - Zugang zu Sanierungsinstrumenten.
Fortführungsprognose
Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann.
Insolvenzantrag
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
Insolvenzverfahren
Gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners.
Insolvenzverschleppung
Strafbare Verzögerung eines gebotenen Insolvenzantrags.
Regelinsolvenz
Das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige.
Zahlungsunfähigkeit
Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
Überschuldung
Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.
Sanierung
Distressed M&A
Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Krise oder Insolvenz.
Eigenverwaltung
Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet.
Insolvenzplan
Instrument zur individuellen Regelung der Insolvenzbewältigung, oft zur Sanierung.
Restrukturierung
Umfassende Neuordnung eines Unternehmens in finanzieller, operativer oder rechtlicher Hinsicht.
Sachwalter
Überwachungsorgan in der Eigenverwaltung anstelle eines Insolvenzverwalters.
Sanierung
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit eines Unternehmens in der Krise.
Schutzschirmverfahren
Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung unter dem Schutz des Gerichts nach § 270d InsO.
StaRUG
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen - vorinsolvenzliche Sanierung.
Übertragende Sanierung
Sanierung durch Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger.
Beteiligte
Gläubigerausschuss
Vertretungsorgan der Gläubiger zur Unterstützung und Überwachung des Verwalters.
Gläubigerversammlung
Versammlung aller Gläubiger als zentrales Beschlussorgan des Verfahrens.
Insolvenzgläubiger
Gläubiger mit einer zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten Forderung.
Insolvenzverwalter
Vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
Masse
Absonderungsrecht
Recht bestimmter Gläubiger auf vorrangige Befriedigung aus bestimmten Sicherheiten.
Insolvenzanfechtung
Recht des Verwalters, bestimmte Vermögensverschiebungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen.
Insolvenzforderung
Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
Insolvenzmasse
Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
Insolvenzquote
Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
Insolvenztabelle
Vom Verwalter geführtes Verzeichnis aller angemeldeten Gläubigerforderungen.
Masseverbindlichkeiten
Vorrangig aus der Masse zu befriedigende Verbindlichkeiten, meist nach Verfahrenseröffnung entstanden.
Verbraucher
Insolvenzgeld
Leistung der Arbeitsagentur, die ausgefallenen Arbeitslohn bei Insolvenz des Arbeitgebers ersetzt.
Restschuldbefreiung
Befreiung einer natürlichen Person von den nicht beglichenen Restschulden nach dem Verfahren.
Wohlverhaltensphase
Zeitraum, in dem der Schuldner Obliegenheiten erfüllen muss, um Restschuldbefreiung zu erlangen.