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GRUB BRUGGER

Das Wichtigste vorweg: Führende wirtschafts- und insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.

HauptsitzStuttgart
Weitere StandorteFreiburg, Ulm, Balingen
SchwerpunkteInsolvenzverwaltung, Sanierung, Restrukturierung
Websitewww.grub-brugger.de

Über die Kanzlei

GRUB BRUGGER ist eine führende wirtschafts- und insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und weiteren Standorten in Baden-Württemberg. Partner wie Wolfgang Bilgery sind seit Jahrzehnten im Insolvenzrecht tätig und wurden in zahlreichen Unternehmensinsolvenzverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei ist im süddeutschen Raum fest etabliert.

Was das konkret heißt

Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: Stuttgart, Ulm.

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Sanierung
  • Restrukturierung
Gut zu wissen

Regionale Nähe zum zuständigen Insolvenzgericht kann bei der Wahl eines Beraters ein praktischer Vorteil sein.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Was ist der Unterschied zwischen Absonderung und Aussonderung?

Bei der Absonderung hat ein gesicherter Gläubiger Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus einem Gegenstand der Masse. Bei der Aussonderung gehört der Gegenstand gar nicht zur Masse, weil er im Eigentum eines Dritten steht, und wird herausgegeben.

Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?

Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten wie die Verfahrenskosten zu decken. Der Verwalter muss dies anzeigen; die einfachen Insolvenzgläubiger gehen dann in der Regel leer aus.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.

Wer trägt die Kosten eines Insolvenzverfahrens?

Die Verfahrenskosten, also Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters, werden vorrangig aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse dafür nicht aus, kann das Gericht die Eröffnung mangels Masse ablehnen.