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JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Die Kernaussage: Auf nationales und internationales Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei, bekannt aus Großverfahren wie Wirecard.

HauptsitzMünchen
Weitere StandorteKöln, Frankfurt am Main
SchwerpunkteInsolvenzverwaltung, nationales Insolvenzrecht, internationales Insolvenzrecht
Websitewww.jaffe-rae.de

Über die Kanzlei

Die JAFFÉ Rechtsanwälte PartG mbB um Michael Jaffé mit Hauptsitz in München gehört zu den renommiertesten Kanzleien im Bereich der Insolvenzverwaltung. Bekannt wurde die Kanzlei unter anderem durch das Insolvenzverfahren der Wirecard AG sowie durch frühere Großverfahren wie KirchMedia und Qimonda. JAFFÉ ist ganz auf das nationale und internationale Insolvenzrecht spezialisiert und unterhält neben München Büros in Köln und Frankfurt. Die Kanzlei zählt zu den festen Größen bei komplexen und internationalen Insolvenzverfahren.

Was das konkret heißt

Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: München, Köln, Frankfurt am Main.

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • nationales Insolvenzrecht
  • internationales Insolvenzrecht
Gut zu wissen

Regionale Nähe zum zuständigen Insolvenzgericht kann bei der Wahl eines Beraters ein praktischer Vorteil sein.

Häufige Fragen

Zu diesem Thema werden häufig folgende Fragen gestellt.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Die Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Verwalter, bestimmte gläubigerbenachteiligende Handlungen des Schuldners aus der Zeit vor der Eröffnung rückgängig zu machen, etwa Zahlungen kurz vor der Insolvenz. Die zurückgeholten Werte erhöhen die Masse.

Was ist ein Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger, unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Ausschuss eingesetzt werden, der bei der Auswahl des Verwalters mitwirkt.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.

Wer trägt die Kosten eines Insolvenzverfahrens?

Die Verfahrenskosten, also Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters, werden vorrangig aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse dafür nicht aus, kann das Gericht die Eröffnung mangels Masse ablehnen.