Schultze & Braun
In einem Satz: Bundesweit aufgestellte Kanzlei mit Sitz in Achern, kombiniert Insolvenzverwaltung mit Steuer- und Wirtschaftsprüfung.
| Hauptsitz | Achern |
|---|---|
| Weitere Standorte | Frankfurt am Main, Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hannover, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart |
| Schwerpunkte | Insolvenzverwaltung, Sanierung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, internationales Insolvenzrecht |
| Website | www.schultze-braun.de |
Über die Kanzlei
Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH mit Hauptsitz in Achern (Baden) ist bundesweit an zahlreichen Standorten vertreten. Die Kanzlei verbindet Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung mit eigener Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung und deckt damit ein breites Spektrum ab. Schultze & Braun ist auch im internationalen Insolvenzrecht aktiv und gehört zu den etablierten überregionalen Kanzleien der Branche.
Praktische Bedeutung
Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: Frankfurt am Main, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hannover, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart.
Fachliche Schwerpunkte
- Insolvenzverwaltung
- Sanierung
- Steuerberatung
- Wirtschaftsprüfung
- internationales Insolvenzrecht
Fachverbände wie der VID und Verzeichnisse helfen, spezialisierte Kanzleien nach Standort und Schwerpunkt zu finden.
Häufige Fragen
Aus der Praxis: die häufigsten Fragen dazu.
Was ist ein Gläubigerausschuss?
Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger, unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Ausschuss eingesetzt werden, der bei der Auswahl des Verwalters mitwirkt.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.
Kann ich mir meinen Insolvenzverwalter selbst aussuchen?
Nein. Die Auswahl trifft das Insolvenzgericht. Bei größeren Verfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss einen Vorschlag machen, an den das Gericht weitgehend gebunden ist, wenn er einstimmig eine geeignete Person benennt.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.