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WILLMERKÖSTER

Kurz gesagt: Norddeutsche Kanzlei mit Schwerpunkt Insolvenzverwaltung und Sanierung.

HauptsitzHamburg
Weitere StandorteBremen, Hannover, Kiel, Lübeck
SchwerpunkteInsolvenzverwaltung, Sanierung, Restrukturierung
Websitewww.willmer.de

Über die Kanzlei

Die Kanzlei WILLMERKÖSTER ist im norddeutschen Raum auf Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung spezialisiert. Partner der Kanzlei wie Malte Köster werden regelmäßig zu Insolvenzverwaltern bestellt. Die Kanzlei ist mit mehreren Standorten in Norddeutschland präsent und bearbeitet Unternehmensinsolvenzen unterschiedlicher Größenordnung.

Für Betroffene

Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: Hamburg, Bremen, Hannover.

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Sanierung
  • Restrukturierung
Wichtig

Arbeitnehmer sind bei Insolvenz ihres Arbeitgebers über das Insolvenzgeld für die letzten drei Monate abgesichert.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.

Was ist ein Insolvenzgläubiger?

Ein Insolvenzgläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung bei Verfahrenseröffnung bereits begründet war. Er meldet sie zur Insolvenztabelle an und wird am Ende quotal befriedigt. Massegläubiger mit später entstandenen Forderungen werden vorrangig bedient.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel bis zu drei Monate, um unter Schutz vor Vollstreckungen einen Sanierungsplan auszuarbeiten.