Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
In einem Satz: Ein Insolvenzverfahren gliedert sich von der Antragstellung bis zur Verteilung in mehrere klar abgegrenzte Phasen.
Antrag und Eröffnungsverfahren
Am Anfang steht der Insolvenzantrag durch Schuldner oder Gläubiger. Im anschließenden Eröffnungsverfahren prüft das Gericht, ob ein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Oft wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, um das Vermögen zu sichern.
Eröffnung und Bestellung des Verwalters
Sind die Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Verfahren und bestellt den Insolvenzverwalter (oder bei Eigenverwaltung einen Sachwalter). Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Verwalter über.
Forderungsanmeldung und Prüfung
Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Der Verwalter prüft sie und stellt fest, welche Forderungen berechtigt sind. Parallel sichert und verwertet er die Insolvenzmasse oder bereitet eine Fortführung beziehungsweise Sanierung vor.
Verwertung, Verteilung und Abschluss
Am Ende steht die Verwertung des Vermögens und die quotale Verteilung des Erlöses an die Gläubiger nach Maßgabe der festgestellten Forderungen. Alternativ kann ein Insolvenzplan das Verfahren gestalten. Bei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung an.
Dauer und Ausgang
Die Dauer eines Insolvenzverfahrens variiert stark, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, je nach Komplexität. Der Ausgang reicht von der Zerschlagung und Verteilung über die übertragende Sanierung bis zum Erhalt des Unternehmens durch einen Insolvenzplan.
Wer als Unternehmen früh berät, behält mehr Gestaltungsspielraum: In der Eigenverwaltung bleibt das Management handlungsfähig.
Häufige Fragen
Aus der Praxis: die häufigsten Fragen dazu.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Bei juristischen Personen muss der Antrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Ein verspäteter Antrag kann als Insolvenzverschleppung strafbar sein.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Schuldner insolvent ist?
Als Insolvenzgläubiger melden Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und werden am Ende quotal aus der Masse befriedigt. Die Quote liegt oft deutlich unter der vollen Forderungshöhe. Gesicherte Gläubiger mit Absonderungsrechten werden vorrangig bedient.
Was ist die Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil ihrer Forderung, den die Gläubiger am Ende aus der verteilten Masse erhalten. In vielen Unternehmensinsolvenzen liegt sie im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.