Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren: Sanieren statt zerschlagen
Die Kernaussage: Die sanierungsorientierten Verfahren erlauben es dem Management, unter Aufsicht selbst zu handeln.
Was Eigenverwaltung bedeutet
In der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Anders als im Regelverfahren übernimmt kein fremder Insolvenzverwalter das Ruder. Das erhält Know-how und Handlungsfähigkeit des vorhandenen Managements.
Das Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung im Vorfeld der Zahlungsunfähigkeit. Das Gericht gewährt dem Unternehmen in der Regel bis zu drei Monate, um unter dem Schutz vor Vollstreckungen einen Insolvenzplan zur Sanierung auszuarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Voraussetzungen und Grenzen
Beide Verfahren setzen voraus, dass die Sanierung realistisch erscheint und den Gläubigern keine Nachteile entstehen. Sie eignen sich besonders für Unternehmen, die früh handeln und ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen können. Wird das Ziel verfehlt, kann das Gericht in ein Regelverfahren überleiten.
Rolle der spezialisierten Kanzlei
Eigenverwaltung und Schutzschirm erfordern erfahrene Berater, die das Verfahren vorbereiten, das Sanierungskonzept erstellen und als Sachwalter oder Generalbevollmächtigte begleiten. Viele der auf Sondersituationen spezialisierten Kanzleien in diesem Verzeichnis sind auf genau diese Verfahren ausgerichtet.
Das StaRUG als Ergänzung
Seit 2021 ergänzt der StaRUG-Restrukturierungsrahmen diese Instrumente um eine vorinsolvenzliche Option. Er erlaubt eine Sanierung außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens, wenn nur drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Damit hat sich das Feld der frühen Sanierung deutlich erweitert.
Regionale Nähe zum zuständigen Insolvenzgericht kann bei der Wahl eines Beraters ein praktischer Vorteil sein.
Häufige Fragen
Aus der Praxis: die häufigsten Fragen dazu.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.
Was ist eine Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung befreit eine natürliche Person nach dem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase von den verbliebenen Schulden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.
Was ist eine übertragende Sanierung?
Bei der übertragenden Sanierung wird der fortführungsfähige Teil eines insolventen Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger oder Investor übertragen, während der alte, schuldenbeladene Rechtsträger abgewickelt wird. So bleiben Betrieb und Arbeitsplätze erhalten.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel bis zu drei Monate, um unter Schutz vor Vollstreckungen einen Sanierungsplan auszuarbeiten.