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Insolvenzantrag

Kurz zusammengefasst: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.

Bedeutung im Insolvenzverfahren

Der Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Er kann vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder von einem Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden. Bei juristischen Personen besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine gesetzliche Pflicht zur rechtzeitigen Antragstellung, deren Verletzung als Insolvenzverschleppung strafbar sein kann. Das Gericht prüft nach Antragstellung, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.

Das Umfeld des Begriffs

Erst mit Blick auf die angrenzenden Begriffe wird die Rolle im Verfahren klar.

  • Insolvenzverschleppung — Strafbare Verzögerung eines gebotenen Insolvenzantrags.
  • Zahlungsunfähigkeit — Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
  • Überschuldung — Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.
Aus der Praxis

Die Auswahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht, nicht der Schuldner. Einfluss ist nur indirekt über den vorläufigen Gläubigerausschuss möglich.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Kann ich mir meinen Insolvenzverwalter selbst aussuchen?

Nein. Die Auswahl trifft das Insolvenzgericht. Bei größeren Verfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss einen Vorschlag machen, an den das Gericht weitgehend gebunden ist, wenn er einstimmig eine geeignete Person benennt.

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung befreit eine natürliche Person nach dem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase von den verbliebenen Schulden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.

Was ist eine Fortführungsprognose?

Die Fortführungsprognose ist die Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Bei positiver Prognose liegt trotz bilanzieller Unterdeckung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Was ist ein Sachwalter?

Der Sachwalter tritt in der Eigenverwaltung an die Stelle des Insolvenzverwalters. Er verwaltet nicht selbst, sondern überwacht die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners und wahrt die Gläubigerinteressen.