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Überschuldung

In einem Satz: Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.

Definition und Einordnung

Überschuldung ist neben der Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund, der vor allem für juristische Personen wie die GmbH gilt. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine überwiegend wahrscheinliche Fortführungsprognose besteht. Ist die Fortführung des Unternehmens dagegen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose), liegt trotz rechnerischer Unterdeckung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Im Zusammenhang

Diese Begriffe helfen, den Zusammenhang im Insolvenzrecht zu erfassen.

  • Zahlungsunfähigkeit — Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
  • Fortführungsprognose — Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann.
  • Insolvenzantrag — Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
Praxis-Hinweis

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen Sanierungsinstrumente wie Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG offen, solange früh gehandelt wird.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird.

Was ist ein Absonderungsrecht?

Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz haften?

Eine persönliche Haftung droht vor allem bei verspätetem Insolvenzantrag (Insolvenzverschleppung) oder bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Rechtzeitiges Handeln und fachkundige Beratung sind daher entscheidend.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen und verwaltet das Vermögen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst. Sie wird häufig zur Sanierung genutzt, weil das vorhandene Management sein Know-how einbringen kann.