Insolvenzgeld
Das Wichtigste vorweg: Leistung der Arbeitsagentur, die ausgefallenen Arbeitslohn bei Insolvenz des Arbeitgebers ersetzt.
Worum es geht
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird. Es wird für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt. So werden Beschäftigte vor dem Ausfall ihres Lohns geschützt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann. Das Insolvenzgeld muss innerhalb einer bestimmten Frist bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Angrenzende Themen
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit weiteren Konzepten des Insolvenzrechts.
- Insolvenzverfahren — Gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners.
- Insolvenzantrag — Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.
Die rechtzeitige Antragstellung schützt Geschäftsführer vor der persönlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Was ist eine Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung befreit eine natürliche Person nach dem Insolvenzverfahren und einer Wohlverhaltensphase von den verbliebenen Schulden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Dauer variiert stark, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, je nach Größe und Komplexität. Bei natürlichen Personen schließt sich an das Verfahren die Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung an.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG schuf 2021 einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen. Es ermöglicht Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren, etwa über einen Restrukturierungsplan.