Insolvenzverwalter
Kurz zusammengefasst: Vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
Was der Begriff bedeutet
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und übernimmt mit Eröffnung des Verfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners (die Insolvenzmasse). Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Verwertung der Masse, die Prüfung der Gläubigerforderungen, die Erstellung von Verzeichnissen sowie gegebenenfalls die Fortführung oder Sanierung des Unternehmens. Insolvenzverwalter sind in der Regel spezialisierte Rechtsanwälte. Ihre Auswahl trifft das Gericht.
Weiterführende Begriffe
Verstehen lässt sich der Begriff am besten im Zusammenspiel mit verwandten Themen.
- Insolvenzmasse — Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
- Sachwalter — Überwachungsorgan in der Eigenverwaltung anstelle eines Insolvenzverwalters.
- Gläubigerausschuss — Vertretungsorgan der Gläubiger zur Unterstützung und Überwachung des Verwalters.
- Insolvenzverfahren — Gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners.
Wer als Unternehmen früh berät, behält mehr Gestaltungsspielraum: In der Eigenverwaltung bleibt das Management handlungsfähig.
Häufige Fragen
Zu diesem Thema werden häufig folgende Fragen gestellt.
Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten wie die Verfahrenskosten zu decken. Der Verwalter muss dies anzeigen; die einfachen Insolvenzgläubiger gehen dann in der Regel leer aus.
Was ist der Unterschied zwischen Absonderung und Aussonderung?
Bei der Absonderung hat ein gesicherter Gläubiger Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus einem Gegenstand der Masse. Bei der Aussonderung gehört der Gegenstand gar nicht zur Masse, weil er im Eigentum eines Dritten steht, und wird herausgegeben.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel bis zu drei Monate, um unter Schutz vor Vollstreckungen einen Sanierungsplan auszuarbeiten.