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Gläubigerausschuss

Kurz gesagt: Vertretungsorgan der Gläubiger zur Unterstützung und Überwachung des Verwalters.

Was der Begriff bedeutet

Der Gläubigerausschuss ist ein Organ, das die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren vertritt und den Insolvenzverwalter unterstützt und überwacht. Er kann bei wichtigen Entscheidungen mitwirken, etwa bei der Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der unter anderem bei der Auswahl des Verwalters mitreden kann. Er stärkt die Gläubigerautonomie im Verfahren.

Weiterführende Begriffe

Verstehen lässt sich der Begriff am besten im Zusammenspiel mit verwandten Themen.

  • Gläubigerversammlung — Versammlung aller Gläubiger als zentrales Beschlussorgan des Verfahrens.
  • Insolvenzverwalter — Vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
  • Insolvenzgläubiger — Gläubiger mit einer zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten Forderung.
Wichtig

Arbeitnehmer sind bei Insolvenz ihres Arbeitgebers über das Insolvenzgeld für die letzten drei Monate abgesichert.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Wer sind die größten Insolvenzverwalter in Deutschland?

Zu den bundesweit bekanntesten und verfahrensstärksten Adressen zählen unter anderem PLUTA, SGP Schneider Geiwitz und Schultze & Braun sowie die Insolvenzpraxen großer Wirtschaftskanzleien. Fachmedien wie die WirtschaftsWoche veröffentlichen dazu regelmäßig Rankings.

Was ist ein Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger, unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Ausschuss eingesetzt werden, der bei der Auswahl des Verwalters mitwirkt.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.