Absonderungsrecht
Kurz gesagt: Recht bestimmter Gläubiger auf vorrangige Befriedigung aus bestimmten Sicherheiten.
So ist der Begriff definiert
Das Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem bestimmten Gegenstand der Insolvenzmasse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit einer Grundschuld belasteten Immobilie. Der absonderungsberechtigte Gläubiger erhält den Verwertungserlös dieses Gegenstands (abzüglich Kostenbeiträgen) vorrangig, bevor die übrige Masse an die einfachen Gläubiger verteilt wird. Vom Absonderungsrecht zu unterscheiden ist das Aussonderungsrecht an massefremdem Eigentum.
Verwandte Begriffe
Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.
- Insolvenzmasse — Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
- Insolvenzquote — Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
- Insolvenzanfechtung — Recht des Verwalters, bestimmte Vermögensverschiebungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen.
Frei wählbar ist der Sanierungsberater vor der Antragstellung, nicht der Insolvenzverwalter im Verfahren.
Häufige Fragen
Zu diesem Thema werden häufig folgende Fragen gestellt.
Was ist eine übertragende Sanierung?
Bei der übertragenden Sanierung wird der fortführungsfähige Teil eines insolventen Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger oder Investor übertragen, während der alte, schuldenbeladene Rechtsträger abgewickelt wird. So bleiben Betrieb und Arbeitsplätze erhalten.
Was ist Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.
Was ist Überschuldung?
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.