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Insolvenzquote

Das Wichtigste vorweg: Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.

So ist der Begriff definiert

Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil ihrer angemeldeten und festgestellten Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende des Verfahrens aus der verteilten Masse erhalten. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der verteilbaren Masse zur Summe der Forderungen. In vielen Unternehmensinsolvenzen liegt die Quote im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich. Vorrangige Masseverbindlichkeiten und besicherte Gläubiger werden vor der Quotenverteilung bedient.

Verwandte Begriffe

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.

  • Insolvenzmasse — Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
  • Insolvenzforderung — Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
  • Masseverbindlichkeiten — Vorrangig aus der Masse zu befriedigende Verbindlichkeiten, meist nach Verfahrenseröffnung entstanden.
  • Absonderungsrecht — Recht bestimmter Gläubiger auf vorrangige Befriedigung aus bestimmten Sicherheiten.
Wichtig

Frei wählbar ist der Sanierungsberater vor der Antragstellung, nicht der Insolvenzverwalter im Verfahren.

Häufige Fragen

Zu diesem Thema werden häufig folgende Fragen gestellt.

Was ist Distressed M&A?

Distressed M&A bezeichnet den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus einer Krisen- oder Insolvenzsituation heraus. Für Käufer bieten sich Chancen, für Verwalter ist es ein Weg, Werte zu erhalten und Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Was ist eine übertragende Sanierung?

Bei der übertragenden Sanierung wird der fortführungsfähige Teil eines insolventen Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger oder Investor übertragen, während der alte, schuldenbeladene Rechtsträger abgewickelt wird. So bleiben Betrieb und Arbeitsplätze erhalten.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Bei juristischen Personen muss der Antrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Ein verspäteter Antrag kann als Insolvenzverschleppung strafbar sein.