Insolvenzanfechtung
Schnell erklärt: Recht des Verwalters, bestimmte Vermögensverschiebungen vor Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen.
So ist der Begriff definiert
Die Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Insolvenzverwalter, bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung rückgängig zu machen, wenn sie die Gläubiger benachteiligen. Dazu zählen etwa Zahlungen an einzelne Gläubiger kurz vor der Insolvenz oder Vermögensübertragungen an Nahestehende. Ziel ist die gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger. Angefochtene Leistungen müssen zur Masse zurückgewährt werden, was die Verteilungsmasse erhöht.
Verwandte Begriffe
Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.
- Insolvenzmasse — Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
- Insolvenzverwalter — Vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
- Insolvenzquote — Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Kann ich mir meinen Insolvenzverwalter selbst aussuchen?
Nein. Die Auswahl trifft das Insolvenzgericht. Bei größeren Verfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss einen Vorschlag machen, an den das Gericht weitgehend gebunden ist, wenn er einstimmig eine geeignete Person benennt.
Wer sind die größten Insolvenzverwalter in Deutschland?
Zu den bundesweit bekanntesten und verfahrensstärksten Adressen zählen unter anderem PLUTA, SGP Schneider Geiwitz und Schultze & Braun sowie die Insolvenzpraxen großer Wirtschaftskanzleien. Fachmedien wie die WirtschaftsWoche veröffentlichen dazu regelmäßig Rankings.
Was ist die Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil ihrer Forderung, den die Gläubiger am Ende aus der verteilten Masse erhalten. In vielen Unternehmensinsolvenzen liegt sie im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich.
Was ist ein Insolvenzgläubiger?
Ein Insolvenzgläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung bei Verfahrenseröffnung bereits begründet war. Er meldet sie zur Insolvenztabelle an und wird am Ende quotal befriedigt. Massegläubiger mit später entstandenen Forderungen werden vorrangig bedient.