Fortführungsprognose
Auf den Punkt: Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann.
Definition und Einordnung
Die Fortführungsprognose ist die Einschätzung, ob ein Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Sie ist entscheidend für die Frage der Überschuldung: Bei positiver Fortführungsprognose liegt trotz bilanzieller Unterdeckung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Grundlage ist üblicherweise ein Finanzplan, der die Zahlungsfähigkeit über den Prognosezeitraum belegt. Die Fortführungsprognose ist damit ein zentrales Element der Krisenfrüherkennung.
Im Zusammenhang
Diese Begriffe helfen, den Zusammenhang im Insolvenzrecht zu erfassen.
- Überschuldung — Eröffnungsgrund bei juristischen Personen: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr.
- Zahlungsunfähigkeit — Eröffnungsgrund: Der Schuldner kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
- Sanierung — Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit eines Unternehmens in der Krise.
Die Insolvenzquote für einfache Gläubiger liegt in vielen Unternehmensinsolvenzen im niedrigen Prozentbereich.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der zentrale Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren und wird anhand einer Liquiditätslücke geprüft.
Was ist ein Gläubigerausschuss?
Der Gläubigerausschuss vertritt die Interessen der Gläubiger, unterstützt und überwacht den Insolvenzverwalter. Bei größeren Verfahren kann bereits im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Ausschuss eingesetzt werden, der bei der Auswahl des Verwalters mitwirkt.
Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt, nicht vom Schuldner gewählt. Einfluss ist indirekt über den vorläufigen Gläubigerausschuss möglich. Frei wählbar ist dagegen der Sanierungsberater, den ein Unternehmen vor der Antragstellung hinzuzieht.
Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?
In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.