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Masseverbindlichkeiten

Kurz gesagt: Vorrangig aus der Masse zu befriedigende Verbindlichkeiten, meist nach Verfahrenseröffnung entstanden.

So ist der Begriff definiert

Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die aus der Insolvenzmasse vorrangig vor den einfachen Insolvenzforderungen zu befriedigen sind. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung begründet werden, etwa aus der Fortführung des Betriebs. Reicht die Masse nicht einmal für die Masseverbindlichkeiten, spricht man von Masseunzulänglichkeit.

Verwandte Begriffe

Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.

  • Insolvenzmasse — Das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das der Gläubigerbefriedigung dient.
  • Insolvenzquote — Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
  • Insolvenzforderung — Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
Worauf zu achten ist

Frei wählbar ist der Sanierungsberater vor der Antragstellung, nicht der Insolvenzverwalter im Verfahren.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten voraussichtlich künftig nicht erfüllen kann, meist bezogen auf die kommenden 24 Monate. Sie eröffnet den Zugang zu Sanierungsinstrumenten, bevor die Lage aussichtslos wird.

Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Insolvenz?

Die Arbeitsverhältnisse bestehen zunächst fort. Für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis sichert das Insolvenzgeld den Lohn. Ob Arbeitsplätze erhalten bleiben, hängt von Fortführung, Sanierung oder übertragender Sanierung ab.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz haften?

Eine persönliche Haftung droht vor allem bei verspätetem Insolvenzantrag (Insolvenzverschleppung) oder bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Rechtzeitiges Handeln und fachkundige Beratung sind daher entscheidend.

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird.