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Restrukturierung

Vorweg das Wichtigste: Umfassende Neuordnung eines Unternehmens in finanzieller, operativer oder rechtlicher Hinsicht.

Bedeutung im Insolvenzverfahren

Restrukturierung ist die umfassende Neuordnung eines Unternehmens, um es an veränderte Bedingungen anzupassen oder aus einer Krise zu führen. Sie kann finanzielle (Kapitalstruktur, Schulden), operative (Prozesse, Kosten) und rechtliche (Konzernstruktur, Verträge) Maßnahmen umfassen. Die Restrukturierung setzt oft früher an als die Sanierung im engeren Sinne und kann über den StaRUG-Rahmen auch vorinsolvenzlich erfolgen. Sie ist ein Kerngeschäftsfeld spezialisierter Kanzleien und Berater.

Das Umfeld des Begriffs

Erst mit Blick auf die angrenzenden Begriffe wird die Rolle im Verfahren klar.

  • Sanierung — Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit eines Unternehmens in der Krise.
  • StaRUG — Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen - vorinsolvenzliche Sanierung.
  • Distressed M&A — Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Krise oder Insolvenz.
Aus der Praxis

Die Auswahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht, nicht der Schuldner. Einfluss ist nur indirekt über den vorläufigen Gläubigerausschuss möglich.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Schuldner insolvent ist?

Als Insolvenzgläubiger melden Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und werden am Ende quotal aus der Masse befriedigt. Die Quote liegt oft deutlich unter der vollen Forderungshöhe. Gesicherte Gläubiger mit Absonderungsrechten werden vorrangig bedient.

Was ist die Insolvenzquote?

Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil ihrer Forderung, den die Gläubiger am Ende aus der verteilten Masse erhalten. In vielen Unternehmensinsolvenzen liegt sie im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich.

Was ist eine Fortführungsprognose?

Die Fortführungsprognose ist die Einschätzung, ob ein Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Bei positiver Prognose liegt trotz bilanzieller Unterdeckung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.