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Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Vorweg das Wichtigste: Traditionsreiche bayerische Kanzlei mit Fokus auf Fortführung und Sanierung, gegründet 1964.

HauptsitzMünchen
Weitere StandorteNürnberg, Augsburg, Regensburg, Kempten, Bayreuth, Hallbergmoos
SchwerpunkteInsolvenzverwaltung, Sanierung, Fortführung
Websitewww.mhbk.de

Über die Kanzlei

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde 1964 in München gegründet und ist mit mehreren Standorten schwerpunktmäßig in Bayern und Südthüringen tätig. Als Insolvenzverwalter legen die Anwälte besonderen Wert auf Fortführung und Sanierung der betreuten Unternehmen. Axel W. Bierbach, Partner der Kanzlei, wurde in über 1300 Insolvenzverfahren jeder Größenordnung bestellt und ist in wichtigen Branchenvereinigungen aktiv.

Einordnung

Diese Kanzlei ist unter anderem an folgenden Standorten vertreten: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg.

Fachliche Schwerpunkte

  • Insolvenzverwaltung
  • Sanierung
  • Fortführung
Aus der Praxis

Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.

Häufige Fragen

Aus der Praxis: die häufigsten Fragen dazu.

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.

Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt, nicht vom Schuldner gewählt. Einfluss ist indirekt über den vorläufigen Gläubigerausschuss möglich. Frei wählbar ist dagegen der Sanierungsberater, den ein Unternehmen vor der Antragstellung hinzuzieht.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.