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Insolvenzverwalter in Regensburg

Schnell erklärt: 3 im Verzeichnis geführte Insolvenzkanzleien sind in Regensburg mit einem Standort vertreten.

In Regensburg sind mehrere auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzleien mit einem Standort vertreten. Die folgende Übersicht zeigt, welche Häuser aus dem Verzeichnis hier präsent sind.

Kanzleien mit Standort in Regensburg

Was das konkret heißt

Mit einem Standort in Regensburg vertreten sind PLUTA Rechtsanwalts GmbH, POHLMANN HOFMANN und Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen. Fachlich decken die Kanzleien vor Ort unter anderem Insolvenzverwaltung, Sanierung, Restrukturierung und Eigenverwaltung ab.

Regionale Nähe kann bei der Wahl eines Sanierungsberaters ein Vorteil sein, auf die gerichtliche Verwalterbestellung hat sie keinen Einfluss. Wie die Auswahl eines Insolvenzverwalters abläuft, erklärt der Ratgeber Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?.

Aus der Praxis

Die Auswahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht, nicht der Schuldner. Einfluss ist nur indirekt über den vorläufigen Gläubigerausschuss möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was ist ein Absonderungsrecht?

Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.

Was ist eine übertragende Sanierung?

Bei der übertragenden Sanierung wird der fortführungsfähige Teil eines insolventen Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger oder Investor übertragen, während der alte, schuldenbeladene Rechtsträger abgewickelt wird. So bleiben Betrieb und Arbeitsplätze erhalten.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Die Dauer variiert stark, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, je nach Größe und Komplexität. Bei natürlichen Personen schließt sich an das Verfahren die Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung an.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.