Insolvenzverwalter in Augsburg
Kurz zusammengefasst: 2 im Verzeichnis geführte Insolvenzkanzleien sind in Augsburg mit einem Standort vertreten.
Der Standort Augsburg taucht in den Kanzlei-Profilen dieses Verzeichnisses mehrfach auf. Welche Häuser hier ein Büro führen, zeigt die Übersicht.
Kanzleien mit Standort in Augsburg
SGP Schneider Geiwitz Standort
Ist in Augsburg mit einer Niederlassung präsent.
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen Standort
Ist in Augsburg mit einem Büro vertreten.
Einordnung
Mit einem Standort in Augsburg vertreten sind SGP Schneider Geiwitz und Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen. Fachlich decken die Kanzleien vor Ort unter anderem Insolvenzverwaltung, Restrukturierung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ab.
Ein Standort in der Stadt bedeutet nicht automatisch eine Bestellung in dortigen Verfahren, maßgeblich ist die Entscheidung des Gerichts. Wie die Auswahl eines Insolvenzverwalters abläuft, erklärt der Ratgeber Wie finde ich einen Insolvenzverwalter?.
Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.
Häufige Fragen
Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.
Was ist Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern den ausgefallenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt, wenn ihr Arbeitgeber insolvent wird.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzberater und Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzberater wird vom Unternehmen selbst beauftragt und steht auf dessen Seite, meist vor der Antragstellung. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet.
Was ist die Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil ihrer Forderung, den die Gläubiger am Ende aus der verteilten Masse erhalten. In vielen Unternehmensinsolvenzen liegt sie im niedrigen einstelligen bis mittleren Prozentbereich.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Bei juristischen Personen muss der Antrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens innerhalb der gesetzlichen Höchstfristen. Ein verspäteter Antrag kann als Insolvenzverschleppung strafbar sein.