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Gläubigerversammlung

In einem Satz: Versammlung aller Gläubiger als zentrales Beschlussorgan des Verfahrens.

Worum es geht

Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht einberufen und geleitet und entscheidet über grundlegende Fragen, etwa über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Das Stimmrecht richtet sich in der Regel nach der Höhe der Forderungen. Die Gläubigerversammlung ist Ausdruck der Gläubigerautonomie.

Angrenzende Themen

Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit weiteren Konzepten des Insolvenzrechts.

  • Gläubigerausschuss — Vertretungsorgan der Gläubiger zur Unterstützung und Überwachung des Verwalters.
  • Insolvenzgläubiger — Gläubiger mit einer zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten Forderung.
  • Insolvenzforderung — Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
Kurz erklärt

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Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was ist Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel bis zu drei Monate, um unter Schutz vor Vollstreckungen einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Die Dauer variiert stark, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, je nach Größe und Komplexität. Bei natürlichen Personen schließt sich an das Verfahren die Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung an.

Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?

In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.