Insolvenzgläubiger
Auf den Punkt: Gläubiger mit einer zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten Forderung.
Was der Begriff bedeutet
Insolvenzgläubiger sind diejenigen Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine begründete Vermögensforderung gegen den Schuldner haben. Sie müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden und werden am Ende quotal aus der Masse befriedigt. Von ihnen abzugrenzen sind Massegläubiger, deren Forderungen erst nach Verfahrenseröffnung entstehen und die vorrangig befriedigt werden.
Weiterführende Begriffe
Verstehen lässt sich der Begriff am besten im Zusammenspiel mit verwandten Themen.
- Insolvenzforderung — Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
- Insolvenztabelle — Vom Verwalter geführtes Verzeichnis aller angemeldeten Gläubigerforderungen.
- Masseverbindlichkeiten — Vorrangig aus der Masse zu befriedigende Verbindlichkeiten, meist nach Verfahrenseröffnung entstanden.
- Insolvenzquote — Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
Arbeitnehmer sind bei Insolvenz ihres Arbeitgebers über das Insolvenzgeld für die letzten drei Monate abgesichert.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Was ist Überschuldung?
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Sie ist vor allem für juristische Personen wie die GmbH ein Eröffnungsgrund.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.
Was ist ein Insolvenzgläubiger?
Ein Insolvenzgläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung bei Verfahrenseröffnung bereits begründet war. Er meldet sie zur Insolvenztabelle an und wird am Ende quotal befriedigt. Massegläubiger mit später entstandenen Forderungen werden vorrangig bedient.
Was ist der Unterschied zwischen Absonderung und Aussonderung?
Bei der Absonderung hat ein gesicherter Gläubiger Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus einem Gegenstand der Masse. Bei der Aussonderung gehört der Gegenstand gar nicht zur Masse, weil er im Eigentum eines Dritten steht, und wird herausgegeben.