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Insolvenztabelle

Auf den Punkt: Vom Verwalter geführtes Verzeichnis aller angemeldeten Gläubigerforderungen.

Bedeutung im Insolvenzverfahren

Die Insolvenztabelle ist das vom Insolvenzverwalter geführte Verzeichnis, in das alle angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger eingetragen werden. Im Prüfungstermin wird über die Feststellung der Forderungen entschieden. Festgestellte Forderungen nehmen an der Verteilung teil; bestrittene Forderungen müssen gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden. Die Tabelle ist damit die Grundlage für die spätere quotale Auszahlung an die Gläubiger.

Das Umfeld des Begriffs

Erst mit Blick auf die angrenzenden Begriffe wird die Rolle im Verfahren klar.

  • Insolvenzforderung — Zur Insolvenztabelle anzumeldende Forderung eines Insolvenzgläubigers.
  • Insolvenzquote — Anteil ihrer Forderung, den die Insolvenzgläubiger am Ende tatsächlich erhalten.
  • Insolvenzgläubiger — Gläubiger mit einer zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten Forderung.
Gut zu wissen

Regionale Nähe zum zuständigen Insolvenzgericht kann bei der Wahl eines Beraters ein praktischer Vorteil sein.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Sie ist strafbar und kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Die Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Verwalter, bestimmte gläubigerbenachteiligende Handlungen des Schuldners aus der Zeit vor der Eröffnung rückgängig zu machen, etwa Zahlungen kurz vor der Insolvenz. Die zurückgeholten Werte erhöhen die Masse.

Kann ein insolventes Unternehmen weitergeführt werden?

Ja. Über einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung oder eine übertragende Sanierung kann der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Ziel vieler Verfahren ist der Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze statt der Zerschlagung.

Wer trägt die Kosten eines Insolvenzverfahrens?

Die Verfahrenskosten, also Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters, werden vorrangig aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse dafür nicht aus, kann das Gericht die Eröffnung mangels Masse ablehnen.