Übertragende Sanierung
Kurz zusammengefasst: Sanierung durch Übertragung des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger.
So ist der Begriff definiert
Bei der übertragenden Sanierung wird der fortführungsfähige Teil eines insolventen Unternehmens (Vermögen, Verträge, Betrieb) auf einen neuen Rechtsträger, häufig eine Auffanggesellschaft oder einen Investor, übertragen. Der alte, schuldenbeladene Rechtsträger wird abgewickelt. Diese Form der Sanierung (auch Asset Deal aus der Insolvenz) ermöglicht die Fortführung des Geschäftsbetriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen, ohne dass die Altverbindlichkeiten mit übergehen.
Verwandte Begriffe
Wer die verwandten Begriffe kennt, ordnet das Insolvenzverfahren als Ganzes besser ein.
- Insolvenzplan — Instrument zur individuellen Regelung der Insolvenzbewältigung, oft zur Sanierung.
- Sanierung — Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit eines Unternehmens in der Krise.
- Distressed M&A — Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Krise oder Insolvenz.
Eine positive Fortführungsprognose kann trotz bilanzieller Unterdeckung die Überschuldung ausschließen.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG schuf 2021 einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen. Es ermöglicht Unternehmen, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren, etwa über einen Restrukturierungsplan.
Was ist ein Sachwalter?
Der Sachwalter tritt in der Eigenverwaltung an die Stelle des Insolvenzverwalters. Er verwaltet nicht selbst, sondern überwacht die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners und wahrt die Gläubigerinteressen.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Absonderungsrecht gibt bestimmten gesicherten Gläubigern das Recht, sich aus einem konkreten Gegenstand der Masse vorrangig zu befriedigen, etwa aus einer sicherungsübereigneten Maschine oder einer mit Grundschuld belasteten Immobilie.
Was ist eine Sachwalterin oder ein Sachwalter?
In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die eigenverantwortliche Geschäftsführung des Schuldners, statt selbst zu verwalten. Er prüft die wirtschaftliche Lage, kontrolliert Ausgaben und zeigt Nachteile für die Gläubiger an.